FAQ
1. Wozu dient der Behandlungsvertrag?
2. Was passiert im Erstgespräch?
3. Besteht die Möglichkeit eines einmaligen oder sporadischen Gesprächen?
4. Ich bin gesetzlich versichert. Kann ich zu Ihnen in Behandlung kommen?
5. Ich bin privat versichert. Was muss ich beachten?
6. Ich bin Beihilfeberechtigt. Was muss ich beachten?
7. Wie funktioniert die Abrechnung?
1. Wozu dient der Behandlungsvertrag?
Ein psychotherapeutischer Behandlungsvertrag dient dazu, die Rahmenbedingungen, sowie alle Rechten und Pflichten des Therapeuten gegenüber seinen Patienten festzulegen, und umgekehrt. Auch die Honorarhöhe und die Höhe des Ausfallhonorar bei kurzfristiger Absage (48h) wird darin geregelt. Der Vertrag schafft eine klare Behandlungsgrundlage, dient dazu den Datenschutz zu regeln, und schützt die Rechte und Interessen beider Parteien.
Beispielsweise verpflichte ich mich als Therapeutin, Sie aufzuklären, nach den aktuell wissenschaftlich anerkannten Leitlinien zu behandeln und Schaden von Ihnen abzuwenden. Sie als Patient verpflichtet sich, mich über aktuelle Veränderungen in Ihrer Versicherung, Medikation oder Ihrer Wohnanschrift zu informieren.
Den Behandlungsvertrag können Sie jederzeit kündigen und die Therapie beenden. Durch den Behandlungsvertrag verpflichten Sie sich NICHT zu einer langfristigen Behandlung!
2. Was passiert im Erstgespräch?
Das Erstgespräch (Beginn der probatorischen Sitzungen) dient der Klärung des Behandlungsanlasses und
Problemanalyse, sowie weiterer organisatorischer Fragen. Zugleich beginnt damit die diagnostische Phase. Zum Erstgespräch bringen Sie, wenn vorhanden, bitte Vorbefunde und / oder ärztliche Berichte mit.
3. Besteht die Möglichkeit eines einmaligen oder sporadischen Gesprächen?
Ja absolut! In solchen Fällen spricht man oft von einer Einzelsitzung oder einer Beratungssitzung. Diese Art von Gespräch kann hilfreich sein, um akute Probleme oder spezifische Fragen zu besprechen, ohne eine langfristige Therapie einzugehen. Es bietet die Gelegenheit, Unterstützung und professionelle Beratung in einem begrenzten Rahmen zu erhalten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine einzelne Sitzung möglicherweise nicht ausreicht, um tiefgreifende Veränderungen zu bewirken, wie es bei einer längerfristigen Therapie der Fall sein könnte.
4. Ich bin gesetzlich versichert. Kann ich zu Ihnen in Behandlung kommen?
Da ich eine reine Privatpraxis führe kann mit gesetzlichen Krankenkassen kann nicht abgerechnet werden. Sie können jedoch als Selbstzahler:in zu mir kommen! Als Selbstzahler:in sind Sie flexibel und können nach Bedarf die psychotherapeutische Leistung in Anspruch nehmen. Die Kosten orientieren sich auf der Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
5. Ich bin privat versichert. Was muss ich beachten?
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie, und die Erstattung der Kosten erfolgt meist problemlos.
WICHTIG: Unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang (z.B. Anzahl an Therapiesitzungen) die Kosten einer Psychotherapie von Ihrer Privatversicherung übernommen werden, hängt von den Vereinbarungen in Ihrer Versicherungspolice ab. Aus diesem Grund empfehle ich, vor Aufnahme der Psychotherapie die Vertragsbedingungen bei Ihrer Versicherung zu erfragen.
6. Ich bin Beihilfeberechtigt. Was muss ich beachten?
Die Beihilfestellen übernehmen in der Regel 5 probatorische Sitzungen. Im Anschluss können weitere 24 Sitzungen im Rahmen einer Kurzzeittherapie Antragsfrei durchgeführt werden. Kurzzeittherapien sind nur beihilfefähig, wenn bisher keine Vorbehandlungen stattgefunden haben, oder seit dem Ende der letzten Behandlung eine Frist von mindestens 2 Jahren verstrichen ist.
Bitte kontaktieren Sie Ihre Beihilfestelle, um weitere und detaillierte Informationen zu erhalten.
7. Wie funktioniert die Abrechnung?
Die Abrechnungen erfolgen durch eine privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS) im monatlichen Rhythmus.
Dazu ist zwecks Datenaustausch Ihre Einwilligungserklärung zwingend erforderlich.
Im Erstgespräch werde ich Sie darüber ausführlich aufklären. Für eventuelle Rückfragen können Sie mich jederzeit kontaktieren.
